Ausländer, die eine mindestens 6-monatige Aufent-haltsgenehmigung für die Türkei besitzen, werden in das Ausländerregister eingetragen und erhalten eine Auslän-deridentitätsnummer (= Yabancı Kimlik Numarası).
Diese Identitätsnummer benötigen Sie, wenn Sie Dienst-leistungen von Behörden oder privaten Institutionen in Anspruch nehmen wollen.
Sie können Ihre Ausländeridentitätsnummer auf der Homepage der Generaldirektion für Staatsangehörigkeits – und Personenstandsangelegenheiten (= Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü) herausfinden.
https://tckimlik.nvi.gov.tr/
Falls Sie Ihre Ausländeridentitätsnummer dort nicht finden, beantragen Sie sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Sicherheitsdirektion/Ausländerbehörde (= Emniyet Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi). Deutsche, die im Besitz einer Mavi-Kart sind, werden bereits in einem speziell hierfür vorgesehenen Register geführt, so dass diese Personen keiner weiteren Ausländeridentitäts-nummer bedürfen.
Wichtig: Wenn Sie z.B. in einem Krankenhaus behandelt werden möchten, muss vorab die Ausländeridentitäts-nummer aktiviert werden.
Dafür sind die örtlichen Behörden der SGK (= İl Sağlık Müdürlüğü – Provinzgesundheitsdirektion) zuständig.
http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/03-rk/02-leben-und-arbeiten-in-der-tuerkei/leben-und-arbeiten-tur.html#topic108