Aus gegebenem Anlass:
Ich möchte die türkische Staatsangehörigkeit erwerben/wieder erwerben und dabei gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten.
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Ich möchte die türkische Staatsangehörigkeit erwerben/wieder erwerben und dabei gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten.
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Sie leben seit längerem in der Türkei, sind vielleicht hier verheiratet und wollen die türkische Staatsangehörigkeit annehmen oder wieder annehmen?
Vorsicht! Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem. § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit – wie zum Beispiel die türkische – erwirbt.
Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in die türkische Staatsangehörigkeit. Erst wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung in den Händen halten, sollten Sie die Einbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit beantragen.
Wenn Sie in der Türkei wohnen, dann beantragen Sie die Beibehaltungsgenehmigung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt (Abteilung III) in Köln weitergeleitet. Im Verfahren müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben. Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung.
Weiterführende Infos und das entsprechende Antrags-formular finden Sie auf der Homepage des Bundesver-waltungsamtes:
http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/beibehaltung-node.html;jsessionid=8C9349267B658DEC376ACDDA799DBCFE.1_cid383